Glossar

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Schlichtungsverfahren


Das Schlichtungsverfahren ist eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, dich gegen eine Diskriminierung zu wehren. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist es, zwischen dir und deinem/r Arbeitgeber/-in eine Einigung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und vertraulich. Du brauchst dafür keine/n Anwältin/Anwalt.


Wie du ein Schlichtungsverfahren einleitest:

1. Für dich zuständig ist die Schlichtungsstelle in dem Kanton, wo du arbeitest. Wenn du Fragen hast, kannst du dich dort telefonisch beraten lassen.

2. Du kannst ein Verfahren eröffnen, indem du ein schriftliches Gesuch einreichst oder dein Anliegen mündlich zu Protokoll gibst.

Wichtig sind Angaben zu:

a) deiner Person

b) deinem/r Arbeitgeber/-in

c) Was du verlangst:
- Feststellen der Diskriminierung
- Verbot und Beseitigung der Diskriminierung
- Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen
- Genugtuung (bei physischem und psychischem Leid)
- Schadenersatz (bei materiellem Schaden wie medizinischen Kosten, geringerem Lohn etc.)

d) Was geschehen ist (beschreibe die Diskriminierung, über die du dich beschwerst)

e) Mache dir nicht zu viele Gedanken: Das Verfahren ist unkompliziert und einfach.

3. Stelle ein Dossier zusammen, das den Arbeitsvertrag sowie alle verfügbaren Unterlagen (Briefe, Mails, Personalbeurteilungen, von dir festgehaltene Vorkommnisse usw.) sowie Namen der Zeuginnen oder Zeugen beinhaltet, und reiche dies der Schlichtungsstelle ein.


Bei der Schlichtungsstelle:
1. In der Regel wirst du innerhalb von zwei Monaten von der Schlichtungsstelle zur Verhandlung eingeladen.

2. Gehe persönlich zu diesem Termin. Du kannst dich von einer Person deiner Wahl begleiten lassen, damit du dich sicherer fühlst.

3. Die Schlichtungsverhandlung ist eine formlose Diskussion ohne Protokoll. Nach einer Beratung macht die Schlichtungsstelle dir und deinem/r Arbeitgeber/-in einen Vorschlag, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

4. In den meisten Fällen wird eine Lösung gefunden. Falls nicht, dann hast du drei Monate Zeit, um Klage beim Gericht einzureichen.


Gut zu wissen:

> Du musst eine diskriminierende Kündigung oder Mobbing nicht voll beweisen (Beweislasterleichterung), sondern nur Tatsachen anführen, die sie wahrscheinlich wirken lassen. Dein/e Arbeitgeber/in muss den Beweis erbringen, dass deine Kündigung nicht diskriminierend war oder du nicht gemobbt wurdest.

> Dir darf während des Schlichtungsverfahrens und in den sechs Monaten danach nicht gekündigt werden. Du kannst aber von dir aus kündigen. Das Verfahren wird trotzdem weitergeführt.

> Auf gleichstellungsgesetz.ch findest du andere Fälle, in denen sich Betroffene mit einem Schlichtungsverfahren gegen eine Diskriminierung gewehrt haben.


Download «Gesuch um Durchführung einer Schlichtung»

Mutterschaftsvereinbarung


Es empfiehlt sich, deine Rückkehr aus deinem Mutterschaftsurlaub so früh wie möglich zu organisieren. Vor allem bei gewünschter Reduktion deines Arbeitspensums vermeidest du so Missverständnisse und kannst sorgenlos an deinen Arbeitsplatz zurückkehren. Eine Mutterschaftsvereinbarung ist eine schriftliche Übereinkunft zwischen dir und deinem/r Arbeitgeber/-in. Schon während du schwanger bist, solltet ihr zusammen festlegen, welche Ergänzungen zu deinem bestehenden Arbeitsvertrag in Kraft treten sollen, sobald du aus dem Mutterschaftsurlaub zurück an den Arbeitsplatz kommst.

Download Formular «Mutterschaftsvereinbarung»

Einsprache


Wurde dir gekündigt und vermutest du, dass der Grund deine Schwangerschaft oder Mutterschaft ist, dann erhebe Einsprache. Nur so kannst du Entschädigungsansprüche geltend machen.
Eine Einsprache muss schriftlich innerhalb der Kündigungsfrist erfolgen. Sie muss also am letzten Tag der Kündigungsfrist bei deinem/r Arbeitgeber/-in angekommen sein. Der Poststempel genügt nicht.
Verlange in der Einsprache auch, dass der/die Arbeitgeber/-in schriftlich zu den Kündigungsgründen Stellung nimmt, damit du diese bei einem allfälligen Schlichtungsverfahren vorlegen kannst.

Download Formular «Einsprache gegen Kündigung»
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