Das Gleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft.

Sichere dich frühzeitig ab!

> Mutterschaftsvereinbarung
 
Grundsätzlich gilt:
1. Du darfst an deinem Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden, weil du schwanger oder Mutter bist. Das Gleichstellungsgesetz verbietet es.


2. Fühlst du dich diskriminiert, kannst du dich an die kantonale Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren ist vertraulich, unkompliziert und kostenlos.


3. Eine diskriminierende Kündigung oder Mobbing musst du nicht vollständig beweisen können. Es reicht aus, wenn du sie nachvollziehbar darstellen kannst.


4. Dir darf nicht gekündigt werden, weil du dich gegen eine Diskriminierung wehrst.

 

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    Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
    Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern
    Marktplatz 30a
    4001 Basel
    T +41 61 267 66 81
    gleichstellung.bs.ch

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    Formular «Gesuch um Durchführung einer Schlichtung»
    Formular «Einsprache gegen Kündigung»
    Formular «Mutterschaftsvereinbarung»
    Kantonale Broschüre zum Gleichstellungsgesetz
    Eidgenössische Broschüre zum Thema Mutterschaft (EBG)

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