Das Gleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft.
Du hast Rechte. Informiere dich!
> Nichtanstellung infolge Schwangerschaft > Kündigung in der Probezeit > Mobbing > Diskriminierende Kündigung > RachekündigungSichere dich frühzeitig ab!
> MutterschaftsvereinbarungGrundsätzlich gilt:
1. Du darfst an deinem Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden, weil du schwanger oder Mutter bist. Das Gleichstellungsgesetz verbietet es.
2. Fühlst du dich diskriminiert, kannst du dich an die kantonale Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren ist vertraulich, unkompliziert und kostenlos.
3. Eine diskriminierende Kündigung oder Mobbing musst du nicht vollständig beweisen können. Es reicht aus, wenn du sie nachvollziehbar darstellen kannst.
4. Dir darf nicht gekündigt werden, weil du dich gegen eine Diskriminierung wehrst.
1. Du darfst an deinem Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden, weil du schwanger oder Mutter bist. Das Gleichstellungsgesetz verbietet es.
2. Fühlst du dich diskriminiert, kannst du dich an die kantonale Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren ist vertraulich, unkompliziert und kostenlos.
3. Eine diskriminierende Kündigung oder Mobbing musst du nicht vollständig beweisen können. Es reicht aus, wenn du sie nachvollziehbar darstellen kannst.
4. Dir darf nicht gekündigt werden, weil du dich gegen eine Diskriminierung wehrst.
Kontakt aufnehmen
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern
Marktplatz 30a
4001 Basel
T +41 61 267 66 81
gleichstellung.bs.ch
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Formular «Gesuch um Durchführung einer Schlichtung»
Formular «Einsprache gegen Kündigung»
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Kantonale Broschüre zum Gleichstellungsgesetz
Eidgenössische Broschüre zum Thema Mutterschaft (EBG)
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