Sichere dich mit einer Mutterschaftsvereinbarung frühzeitig ab!
Fallbeispiel:
Sara arbeitet seit drei Jahren in Vollzeit als Architektin. Für sie ist klar, dass sie nach dem Mutterschaftsurlaub unbezahlten Urlaub beziehen will und dann 60% weiterarbeiten möchte.
Das kannst du in einem solchen Fall tun:
1. Organisiere die Rückkehr an deinen Arbeitsplatz mit deinem/r Vorgesetzten bereits während der Schwangerschaft.
2. Vereinbare schriftlich, wann du in den Job zurückkehrst und zu welchem Pensum du dann arbeiten möchtest (Mutterschaftsvereinbarung).
3. Die Mutterschaftsvereinbarung gilt als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag. Falls du dein Pensum reduzierst, solltest du nach deiner Rückkehr einen neuen Arbeitsvertrag verlangen.
Gut zu wissen:
> Der/die Arbeitgeber/-in darf deinen Wunsch nach Teilzeitarbeit auch ablehnen. Stimmt er/sie aber zu, gelten nach der Rückkehr die Arbeitsbedingungen, welche in der Mutterschaftsvereinbarung festgelegt wurden. > Du hast keinen Anspruch darauf, den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen durch Ferien, Überstunden oder unbezahlten Urlaub zu verlängern.Eine Mutterschaftsvereinbarung schafft Klarheit darüber, wann du zu welchem Pensum in deinen Job zurückkehrst.
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Formular «Gesuch um Durchführung einer Schlichtung»
Formular «Einsprache gegen Kündigung»
Formular «Mutterschaftsvereinbarung»
Kantonale Broschüre zum Gleichstellungsgesetz
Eidgenössische Broschüre zum Thema Mutterschaft (EBG)
Factsheet Vaterschaftsurlaub
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