Kündigung in der Probezeit

 

Fallbeispiel:
Emma wird in der 3-monatigen Probezeit schwanger. Die Firma kündigt ihr zum Ende der Probezeit. Als Grund wird die Schwangerschaft angegeben: Das Reisen sei einer Schwangeren nicht zuzumuten.

 

Das kannst du in einem solchen Fall tun:

1. Ist der Kündigungsgrund deine Schwangerschaft, dann kannst du innert Kündigungsfrist (7 Tage) schriftlich Einsprache bei deinem/r Arbeitgeber/-in erheben.

2. Du hast ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses 180 Tage Zeit, ein Schlichtungsverfahren (Wie geht das?) einzuleiten und damit eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen zu fordern (Art. 5 Abs. 2 und Abs. 4 GlG).


Gut zu wissen:

> Eine Schwangerschaft muss in der Probezeit nicht mitgeteilt werden.

> Allgemein empfiehlt sich: Bevor du deinen/e Arbeitgeber/-in in der Probezeit über deine Schwangerschaft informierst, suche das Gespräch darüber, wie deine Arbeit ankommt. Lasse eine weitere Person bei eurem Gespräch zuhören. Oder schreibe eine E-Mail, damit du eine schriftliche Antwort bekommst. So kannst du beweisen, dass eine allfällige spätere Kündigung nichts mit deiner Arbeitsleistung zu tun haben kann.


Eine Kündigung wegen Schwangerschaft ist diskriminierend (Art. 3 GlG), auch in der Probezeit.