Mobbing
Fallbeispiel:
Valentina ist schwangerschaftsbedingt öfter für ein paar Tage krank. Von ihrem Team erhält sie deswegen herablassende Kommentare: Sie sei wehleidig und nutze die Schwangerschaft aus, um nicht zur Arbeit zu kommen. Sie vergleichen sie mit einer anderen Kollegin, die bis zur Geburt ohne Ausfälle gearbeitet hat. Als Valentina aus ihrem Mutterschaftsurlaub zurückkehrt, wird sie von ihrem Chef so herumgehetzt, dass ihr keine Zeit und Ruhe zum Stillen bleibt.
Das kannst du in einem solchen Fall tun:
. Wirst du aufgrund deiner Schwangerschaft oder Mutterschaft herablassend behandelt, weil du beispielsweise schwangerschaftsbedingte Krankheitsausfälle hast oder indem dir das Stillen schwer gemacht wird, dann ist dies diskriminierend.
2. Stelle deinem/r Arbeitgeber/-in gegenüber klar: Er/sie ist verpflichtet, im Rahmen des Möglichen
- auf deine Schwangerschaft / deine familiären Verpflichtungen Rücksicht zu nehmen,
- dir die abgemachten Arbeiten zu übergeben,
- dich vor unangenehmen Situationen zu schützen.
Am besten tust du dies in Begleitung einer Person aus deinem Arbeitsumfeld oder schriftlich.
3. Tut der/die Arbeitgeber/-in nichts, um die Situation zu verbessern, kannst du ein Schlichtungsverfahren einleiten und Folgendes verlangen:
- die Beseitigung bzw. das Verbieten der Diskriminierung (Art. 5 Abs. 1 lit. b GlG)
- eine Genugtuung, falls du durch das Mobbing psychisch oder physisch beeinträchtigt wurdest
- Schadenersatz, falls das Mobbing zu finanziellem Schaden deinerseits geführt hat (medizinische Kosten etc.)
Bemerkungen zum Aussehen können auch sexuelle Belästigungen darstellen; lasse dich diesbezüglich beraten.
Gut zu wissen:
> Es empfiehlt sich allgemein bei Mobbing: Sprich an, was dich stört, sonst kannst du bei einer späteren Kündigung möglicherweise keine Forderungen mehr stellen. Lasse eine Kollegin oder einen Kollegen bei eurem Gespräch zuhören.
> Schreibe alles auf, damit du es später beweisen kannst.
> Du kannst auch während eines Schlichtungsverfahrens jederzeit kündigen, zum Beispiel, wenn du eine neue Stelle gefunden hast. Das Verfahren wird trotzdem weitergeführt (Art. 10 Abs. 4 GlG).
> Du hast ein Recht darauf, dein Kind während der Arbeitszeit zu stillen, sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitarbeit.
Dem Stillen gleichgesetzt ist das Abpumpen von Muttermilch.
Der/die Arbeitgeber/-in muss dir einen geeigneten Ort zum Stillen zur Verfügung stellen. Du bestimmst den Ort für das Stillen aber frei; dieser kann auch ausserhalb des Arbeitsortes liegen.
Im ersten Lebensjahr des Kindes sind Stillpausen bezahlt:
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden am Tag.
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden am Tag.
- 90 Minuten bei einer Arbeitszeit ab 7 Stunden am Tag.
Mobbing wegen Schwangerschaft und Mutterschaft gilt nach dem Gleichstellungsgesetz als Diskriminierung.
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Abteilung Gleichstellung und Diversität
Fachstelle Gleichstellung
Marktplatz 30a
4001 Basel
T +41 61 267 66 81
gleichstellung.bs.ch
ImpressumHome
Nichtanstellung wegen Schwangerschaft
Kündigung während der Probezeit
Mobbing
Diskriminierende Kündigung
Rachekündigung
Mutterschaftsvereinbarung
Glossar
Beratung
Links
Downloads
Formular «Gesuch um Durchführung einer Schlichtung»
Formular «Einsprache gegen Kündigung»
Formular «Mutterschaftsvereinbarung»
Kantonale Broschüre zum Gleichstellungsgesetz
Eidgenössische Broschüre zum Thema Mutterschaft (EBG)
Factsheet Vaterschaftsurlaub
Sprachwahl
