Diskriminierende Kündigung

 

Fallbeispiel:
Elise erhält kurz vor Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub folgende Information: Das Arbeitsverhältnis soll in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst werden. Elise muss nicht mehr zur Arbeit erscheinen, erhält aber noch einen vollen Monatslohn. Sie wird aufgefordert, ein entsprechendes Schreiben (Aufhebungsvereinbarung) zu unterzeichnen. Sie wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ihr gekündigt werden wird, wenn sie das Schreiben nicht unterzeichnet.

 

Das kannst du in einem solchen Fall tun:

1. Nimm das Schreiben mit nach Hause und lasse dir Zeit, um alles genau durchzulesen. Hast du Fragen, so kannst du dich beraten lassen.

2. Wenn du den Eindruck hast, dein/e Arbeitgeber/-in möchte das Arbeitsverhältnis aufgrund von deiner Mutterschaft auflösen, so ist dies diskriminierend.

3. Wenn du dich entscheidest, nicht zu unterschreiben, dann teile dies dem/der Arbeitgeber/in mit.

4. Falls dir gekündigt wird, erhebe innert der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache.

5. Kommt es zwischen dir und deinem/r Arbeitgeber/-in zu keiner Einigung, leite ein Schlichtungsverfahren ein (Wie geht das?). Du hast ab Ende der Kündigungsfrist 180 Tage Zeit dafür und kannst damit bis zu sechs Monatslöhne von deinem/r Arbeitgeber/-in einfordern und/oder Schadenersatz (z.B. aufgrund eines geringeren Lohns in einem neuen Job) verlangen. Die Kündigung bleibt dennoch gültig.

Gut zu wissen:

> Eine Kündigung wegen Mutterschaft bis zur 16. Woche nach der Geburt ist verboten und ungültig. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter.

> Eine Kündigung wegen Mutterschaft nach der 16. Woche ist diskriminierend: Wenn dein/e Arbeitgeber/-in etwa befürchtet, dass deine Arbeitsleistungen oder deine Präsenz wegen den neuen Familienpflichten beeinträchtigt werden, hat dies nichts mit deiner Arbeitsqualität zu tun, sondern nur mit der Tatsache, dass du Mutter geworden bist.

> Falls du eine Aufhebungsvereinbarung unterschreibst, kann es zu Kürzungen der Arbeitslosenversicherung kommen.

> Wenn du dich gegen eine diskriminierende Kündigung wehrst, darf sich das nicht negativ auf dein Arbeitszeugnis auswirken.


Wird dir wegen Mutterschaft gekündigt, ist das diskriminierend (Art. 3 GlG) – auch nach dem Mutterschaftsurlaub.