Rachekündigung
Fallbeispiel:
Marija stellt kritische Fragen am Arbeitsplatz zu ihren Rechten als Mutter und beschwert sich bei der Abteilungsleiterin darüber, wie schlecht sie und andere Mütter im Betrieb behandelt werden. Daraufhin wird ihr am nächsten Tag gekündigt.
Das kannst du in einem solchen Fall tun:
1. Wird dir gekündigt, weil du kritische Fragen stellst und dich über Diskriminierungen am Arbeitsplatz beschwerst, so kann dies eine «Rachekündigung» darstellen.
2. Verlange eine schriftliche Begründung der Kündigung.
3. Leite ein Schlichtungsverfahren innerhalb der Kündigungsfrist ein (Wie geht das?). Beim Schlichtungsverfahren kannst du eine Aufhebung der Kündigung verlangen und damit eine Wiedereinstellung erreichen oder bis zu sechs Monatslöhne als Entschädigung.
Gut zu wissen:
> Wenn du dich gegen eine Diskriminierung wehrst, darf sich das nicht negativ auf dein Arbeitszeugnis auswirken.
Das Gleichstellungsgesetz schützt dich vor Kündigungen (Art. 10 GlG), wenn du dich gegen eine Diskriminierung wehrst.
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Abteilung Gleichstellung und Diversität
Fachstelle Gleichstellung
Marktplatz 30a
4001 Basel
T +41 61 267 66 81
gleichstellung.bs.ch
ImpressumHome
Nichtanstellung wegen Schwangerschaft
Kündigung während der Probezeit
Mobbing
Diskriminierende Kündigung
Rachekündigung
Mutterschaftsvereinbarung
Glossar
Beratung
Links
Downloads
Formular «Gesuch um Durchführung einer Schlichtung»
Formular «Einsprache gegen Kündigung»
Formular «Mutterschaftsvereinbarung»
Kantonale Broschüre zum Gleichstellungsgesetz
Eidgenössische Broschüre zum Thema Mutterschaft (EBG)
Factsheet Vaterschaftsurlaub
Sprachwahl
